Haarlem — 9 januari 2009
Nach Ansicht der holländische Fahrpersonalgesetz können Verletzungen von Verordnung 561/06 und 3821/85 an der Straße mit ein administratives Bußgeldbescheid überwacht werden. Die Geldstrafen werden vom IVW (holländische BAG) und von der holländischen Polizei auferlegt. Es ist möglich, daß untersagt wird weiter zu fahren bis Zahlung erfolgt ist. Geldstrafen sind in der Strecke von € 110 bis € 4.000 pro Ordnungswidrigkeit für Fahrer und Arbeitgeber erheblich. Im allgemeinen gelt das Nichtführen von Aufzeichnungen oder Mißbrauch des Kontrollgerätes der Fahrer selbst haftbar macht. Nicht einhalten der Lenk- und Ruhezeiten wird der Firmen angerechnet.
Seit die Einführung des digitalen Fahrtenschreiber, kann Ansammlung der Geldstrafen für 28 Tage sehr teuer sein. Eine komplette Bußgeldkatalog ist vorhanden und können Sie zugeschickt werden. Einspruch gegen dem administrativen Bußgeld ist innerhalb einer Periode von 6 Wochen möglich. Beim schriftliche Einspruch sollten Sie dem Verwaltungsorgan eine Kopie des Bußgeldbescheid (Receipt for administrative fine) mitsenden. Die Anfechtbarkeit der Ordnungswidrigkeiten erfordert Fähigkeit der holländischen Arbeitszeitgesetzgebung und das Fahrpersonalgesetz.
Im Falle beschlagnahmten Fahrzeuge können wir Unterstützung anbieten, so daß abhängig von die Umstande das Fahrzeug freigegeben werden kann. Unser Büro hat diesbezüglich seit 1992 Erfahrung. Unter unsere Kunden zählen wir die Haupttransportfirmen in den Niederlanden. Füllen Sie bitte das Kontaktblatt auf die Homepage für Fragen. Wir sind gewöhnt bald zu antworten mit einer Schätzung der Wahrscheinlichkeiten der (teilweise) Rückzahlung des Bußgeldes. Wir bieten festgelegte Gebühren an: € 750 für eine Bußgeld bis € 2500, - und € 1.250 für eine Bußgeld bis zu € 5.000,--. Anmerkung: andere Bußgelder mit Beziehung auf Transportgenehmigungen, Lizenzen und Verletzungen europäischen Transportgesetzgebung haben ein anderes Regime. Zahlen Sie und bitten Sie nicht um zusammenrufen, bei Gericht zu erscheinen. Im Falle des Zweifels rufen Sie uns an.

